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Bewertung konkreter Feedbackmethoden

Abschlussbemerkung:

Bei einem „nein“ in der Spalte „Speicherung personenbezogener Daten“ ist eine Speicherung personenbezogener Daten – etwa durch Fotoaufnahmen der Feedback gebenden Personen – nicht erforderlich und damit unzulässig.

Bei allen Feedbackmethoden, die mit einer Datenerhebung und –speicherung verbunden sind, ist die Schule verantwortliche Stelle.

Sie muss eine entsprechende Datenverarbeitung ggf. vorsehen und in ihrem Verarbeitungsverzeichnis regeln (Festlegung der Verarbeitungszwecke, Löschfristen, Zugriffsrechte etc.).

Eine Übermittlung personenbeziehbarer Feedback-Ergebnisse an Dritte zur Verwendung außerhalb der Schule ist unzulässig!